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   BGH, 30.04.1965 - V ZR 17/63   

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https://dejure.org/1965,10352
BGH, 30.04.1965 - V ZR 17/63 (https://dejure.org/1965,10352)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1965 - V ZR 17/63 (https://dejure.org/1965,10352)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1965 - V ZR 17/63 (https://dejure.org/1965,10352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WM 1965, 1009
  • BB 1965, 1125
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
    Auszug aus BGH, 30.04.1965 - V ZR 17/63
    Das besagt, daß hierfür auch im vorliegenden Fall allein der Grundbucheintrag maßgebend ist, wobei auch Lage und Verwendungsart des herrschenden wie des dienenden Grundstücks zu beachten sind (BGH NJW 1959, 2060; 1960, 673).
  • BGH, 11.11.1959 - V ZR 98/58

    Notweg

    Auszug aus BGH, 30.04.1965 - V ZR 17/63
    Ein solches Verhalten auf dem dienenden Grundstück stellt kein zügiges Fahren über die Parzelle des Klägers dar, wie es die Grunddienstbarkeit gestattet (vgl. BGHZ 31, 159; LM BGB § 1018 Nr. 4).
  • BGH, 16.09.1959 - V ZR 77/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1965 - V ZR 17/63
    Das besagt, daß hierfür auch im vorliegenden Fall allein der Grundbucheintrag maßgebend ist, wobei auch Lage und Verwendungsart des herrschenden wie des dienenden Grundstücks zu beachten sind (BGH NJW 1959, 2060; 1960, 673).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19

    Beeinträchtigung eines Geh- und Fahrrechts durch die Errichtung eines Tores

    Die erforderliche Abwägung hat auch hier unter Berücksichtigung des durch die Verkehrsauffassung bestimmten und durch äußerliche Merkmale sich ausprägenden Charakters des dienenden Grundstücks zu erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1965 - V ZR 17/63, WM 1965, 1009; Herrler, in: Palandt, a.a.O., § 1020 Rn. 2).
  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit

    Hieraus folgt zwar, daß die der Beklagten eingeräumten Dienstbarkeiten auf den gesamten betroffenen Grundstücke lasten (vgl. Senat, Urt. v. 30. April 1965, V ZR 17/63, BB 1965, 1125).
  • BGH, 17.12.2021 - V ZR 44/21

    Soll Inhalt eines durch eine Grunddienstbarkeit gesicherten Geh-, Fahr- und

    Das bedeutet, dass der Berechtigte auf dem belasteten Grundstück nur verweilen darf, um das Gehrecht in verkehrsüblicher Weise ausführen zu können (zum Fahrrecht vgl. Senat, Urteil vom 30. April 1965 - V ZR 17/63, WM 1965, 1009, 1011).
  • OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17

    Anspruch auf Löschung einer Grunddienstbarkeit nach Teilung des dienenden

    Soweit die Grunddienstbarkeit vielmehr weiterhin auf dem gesamten Stammgrundstück lastet, ohne dass deren Ausübungsbereich in rechtlicher Hinsicht auf eine bestimmte Teilfläche begrenzt worden ist, führt dies dazu dass der Berechtigte das Grundstück im Zweifel seinem ganzen Umfange nach benutzen darf (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1965 - V ZR 17/63, BB 1965, 1125; Mohr, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 1018 Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2021 - 12 U 392/20

    Nachweis des Bestehens einer altrechtlichen Dienstbarkeit nach dem Badischen

    Die Grenze der Ausübung ist dann nach dem Grundsatz der schonenden Ausübung nach § 1020 BGB zu bestimmen (BGH, Urteil vom 30.04.1965 - V ZR 17/63, juris Rn. 12), der auch für altrechtliche Dienstbarkeiten gilt (Art. 184 Satz 2 EGBGB).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1996 - 9 U 240/95

    Umfang einer Wegegrunddienstbarkeit

    c) Etwas anderes ergibt sich zugunsten der Bekl. auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 30.4.1965 (BB 1965, 1125).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Der Bundesgerichtshof hat im Fall eines "Geh- und Fahrrechts" die Regel aufgestellt, dass der Berechtigte das belastete Grundstück im Zweifel seinem ganzen Umfang nach benutzen dürfe und nicht ein für allemal auf einen Teil des Grundstücks angewiesen sei (Urteil vom 30. April 1965, BB 1965, 1125; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. November 1976, DB 1977, 206).
  • BGH, 16.10.1992 - V ZR 1/92

    Anspruch wegen Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit (Wegerecht) -

    Maßgeblich ist, daß nach der Grundbucheintragung die Klägerin die belasteten Wegegrundstücke in ihrem ganzen Umfang zur Ausübung ihres Rechts benutzen darf und nicht auf einen Teil der Grundstücke angewiesen ist (vgl. Senatsurt. v. 30. April 1965, V ZR 17/63, WM 1965, 1009, 1010 m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1976 - V ZR 254/74

    Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung - Anforderungen an die

    Im Grundsatz zutreffend ist in diesem Zusammenhang auch der weitere Hinweis der Revision, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine (eingetragene) Wegegerechtigkeit, die sich auf das Befahren beschränkt, nichts anderes bedeutet, als daß der Berechtigte auf dem belasteten Grundstück nur verweilen darf, um die Überfahrt in verkehrsüblicher Weise auszuführen, nicht aber um dort Fahrzeuge abzustellen (Urt. v. 30. April 1965 - V ZR 17/63 - BB 1965, 1125 = WM 1965, 1009; vgl. auch Urt. v. 26. April 1961 - V ZR 26/60 - LM BGB § 1018 Nr. 4; ferner BGHZ 31, 159 - Notweg).
  • LG Bayreuth, 05.12.2023 - 43 O 282/22

    Geh- und Fahrtrecht, Grunddienstbarkeit, Beseitigungsanspruch, Ausübungsbereich,

    Anders als die Klagepartei meint berechtigt, ein Fahrtrecht nur zur Durchfahrt und nicht zum Abstellen oder Parken (vgl. BGH BB 1965, 1125, OLG München, NJOZ 2017, 243), so dass nicht nur das Recht der Durchfahrt durch den Torbereich erloschen ist, sondern auch das Recht der Befahrung des Bereichs davor, da der im eingeräumten Geh- und Fahrtrecht ausdrücklich vereinbarte Zweck "über das Verkehrsgrundstück (...) zu fahren", ohne das Fahrzeug auf diesem parken oder abstellen zu müssen, nicht möglich ist.
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